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   BVerwG, 19.10.1960 - VIII C 266.59   

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https://dejure.org/1960,2716
BVerwG, 19.10.1960 - VIII C 266.59 (https://dejure.org/1960,2716)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1960 - VIII C 266.59 (https://dejure.org/1960,2716)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1960 - VIII C 266.59 (https://dejure.org/1960,2716)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Rüge von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 163.59
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VIII C 266.59
    Daraus ergibt sich keine klärungsbedürftige Rechtsfrage; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war § 18 BVFG auch in seiner früheren Fassung nicht anders als in der jetzt geltenden Fassung auszulegen (BVerwGE 9, 273).

    Auch in sonstiger Hinsicht steht das Berufungsurteil zu den in BVerwGE 9, 273 entwickelten Rechtsgrundsätzen nicht im Widerspruch.

  • BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VIII C 266.59
    Wenn ferner im Berufungsurteil entschieden worden ist, daß eine Zwangslage, die durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist, in der Regel zu vertreten ist, so entspricht auch das der grundsätzlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 292).
  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VIII C 266.59
    Der Standpunkt des Berufungsgerichts, das Vorliegen einer subjektiv bedingten besonderen Zwangslage könnte nur anerkannt werden, wenn die Lage des Klägers eine besondere Verschärfung erfahren hätte, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195; Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - [DÖV 1958 S. 118]; Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG VIII C 337.59 -).
  • BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VIII C 266.59
    Der Standpunkt des Berufungsgerichts, das Vorliegen einer subjektiv bedingten besonderen Zwangslage könnte nur anerkannt werden, wenn die Lage des Klägers eine besondere Verschärfung erfahren hätte, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195; Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - [DÖV 1958 S. 118]; Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG VIII C 337.59 -).
  • BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 28.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VIII C 266.59
    Ebenso ist es bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Folgen einer solchen Zuwiderhandlung auch dann zu vertreten sind, wenn dem Betroffenen hierfür eine unverhältnismäßig harte oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben unzulässige Bestrafung drohte (vgl. das vorerwähnte Urteil; ferner die Urteile vom 14. Mai 1959 - BVerwG VIII C 28.59 und BVerwG VIII C 134.59 -, DÖV 1960 S. 78 - ROW 1959 S. 204).
  • BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 134.59
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1960 - VIII C 266.59
    Ebenso ist es bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Folgen einer solchen Zuwiderhandlung auch dann zu vertreten sind, wenn dem Betroffenen hierfür eine unverhältnismäßig harte oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben unzulässige Bestrafung drohte (vgl. das vorerwähnte Urteil; ferner die Urteile vom 14. Mai 1959 - BVerwG VIII C 28.59 und BVerwG VIII C 134.59 -, DÖV 1960 S. 78 - ROW 1959 S. 204).
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